Die Förderrichtlinie der SHiP – Stiftung für Engagement in Bergedorf
Wie kann ich einen Förderantrag stellen?
Bitte nutzen Sie das Antragsformular (zum Download: PDF | Word-DOC) und beschreiben Sie Ihr Vorhaben mithilfe der im Formular enthaltenen Fragen auf maximal 1 DIN A4-Seite. Sie können gerne illustrierendes Material beilegen. Die Anträge können anlassbezogen eingereicht werden.
Maximale Fördersumme: 3.500€
Wer kann einen Förderantrag stellen?
• Gemeinnützige Organisationen, die in Bergedorf sitzen und/oder deren Vorhaben in Bergedorf wirken
Wen können wir leider nicht fördern?
• Privatpersonen (Dafür können Sie einen Antrag über den Engagementfonds stellen)
• Städtische Einrichtungen
Wer entscheidet über die Anträge?
Der Vorstand der SHiP – Stiftung für Engagement in Bergedorf entscheidet gemeinsam einmal im Monat über die eingegangenen Anträge, die die inhaltlichen und formalen Kriterien erfüllen. Eine Präsentation der geförderten Projekte auf der Homepage erfolgt jeweils zum Abschluss der Projekte.
Welche Projekte werden in der Auswahl nicht berücksichtigt?
• Vorhaben mit einem diskriminierenden, rassistischen oder politisch extremen Charakter
• Bereits abgeschlossene Vorhaben
Welche Kosten fördern wir?
• Projektbezogene Kosten (z.B. Honorare, Ehrenamtspauschalen, Materialien, Druckkosten,
Technik- und Bewirtungskosten, Eintritts- und Beförderungsentgelte)
• Anteilig projektbezogene Verwaltungskosten (Sachkosten wie Versicherungen etc.)
• Fort- und Weiterbildungskosten
• Projektbezogene Anschaffungen
Welche Kosten fördern wir nicht?
• Dauerhafte Personalkosten
• Laufende Kosten (Mieten, Versicherungen, Telefongebühren…) der Organisation
Wenn Sie unsicher sind, ob Ihr Projektvorhaben zu unseren Förderkriterien passt, melden Sie sich bitte unbedingt vorab bei uns, bevor Sie einen Antrag formulieren. Telefon Geschäftsstelle, Frau Renate Tix: 040 – 72 57 02 – 80.
Wir freuen uns auf Ihren Antrag!