Fördertopf


Zum Förderantrag


Sie möchten direkt einen Förderantrag stellen?

Dann können Sie hier das Antragsformular herunterladen.

Bitte beschreiben Sie Ihr Vorhaben mithilfe der im Formular enthaltenen Fragen auf maximal 1 DIN A4-Seite. Sie können gerne illustrierendes Material beilegen. Die Anträge können anlassbezogen eingereicht werden.



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Die SHiP unterstützt andere in ihrem Engagement für Bergedorf

Die SHiP unterstützt und fördert die Vielfalt des freiwilligen Engagements aus und für den Bezirk Bergedorf. Dafür hat sie einen Fördertopf eingerichtet, mit dem sie zielgerichtet auf die Bedarfe von gemeinnützigen Initiativen und Projekten reagieren kann. Die finanzielle Förderung konzentriert sich auf die Bereiche:

 Kunst und Kultur
 Bildung und Erziehung
 Altenhilfe
 Bürgerschaftliches Engagement

Die Mittel aus dem Fördertopf können mit einem Projektantrags-Formular anlassbezogen und einfach das ganze Jahr über beantragt werden. Die Anträge werden zeitnah bearbeitet.

 

Förderbedingungen

Gefördert wird das freiwillige Engagement von Menschen der Generation 50+.

Besonders berücksichtigt werden Vorhaben, die das Miteinander der Generationen im Blick haben.

Kleinere, noch nicht etablierte Initiativen werden ausdrücklich ermutigt, sich um eine Förderung zu bewerben.

 

Weitere Informationen


Die Förderrichtlinie der SHiP – Stiftung für Engagement in Bergedorf

Wie kann ich einen Förderantrag stellen?
Bitte nutzen Sie das Antragsformular (zum Download: PDF | Word-DOC) und beschreiben Sie Ihr Vorhaben mithilfe der im Formular enthaltenen Fragen auf maximal 1 DIN A4-Seite. Sie können gerne illustrierendes Material beilegen. Die Anträge können anlassbezogen eingereicht werden.
Maximale Fördersumme: 3.500€

Wer kann einen Förderantrag stellen? 
    Gemeinnützige Organisationen, die in Bergedorf sitzen und/oder deren Vorhaben in
      Bergedorf wirken

Wen können wir leider nicht fördern? 
    Privatpersonen (dafür können Sie einen Antrag über den Engagementfonds stellen) 
    Städtische Einrichtungen 

Wer entscheidet über die Anträge?
Der Vorstand der SHiP – Stiftung für Engagement in Bergedorf entscheidet gemeinsam einmal im Monat über die eingegangenen Anträge, die die inhaltlichen und formalen Kriterien erfüllen. Eine Präsentation der geförderten Projekte auf der Homepage erfolgt jeweils zum Abschluss der Projekte. 

Welche Projekte werden in der Auswahl nicht berücksichtigt? 
•    Vorhaben mit einem diskriminierenden, rassistischen oder politisch extremen Charakter
•    Bereits abgeschlossene Vorhaben

Welche Kosten fördern wir?
•    Projektbezogene Kosten (z.B. Honorare, Ehrenamtspauschalen, Materialien, Druckkosten, 
     Technik- und Bewirtungskosten, Eintritts- und Beförderungsentgelte)
   Anteilig projektbezogene Verwaltungskosten (Sachkosten wie Versicherungen etc.)
   Fort- und Weiterbildungskosten
   Projektbezogene Anschaffungen 

Welche Kosten fördern wir nicht?
    Dauerhafte Personalkosten
•    Laufende Kosten (Mieten, Versicherungen, Telefongebühren…) der Organisation
   Sanierungs- und Renovierungsarbeiten, Büroeinrichtungen, inklusive Computertechnik und       Zubehör, die in keinem direkten Zusammenhang mit einem förderfähigen Projekt stehen

Wenn Sie unsicher sind, ob Ihr Projektvorhaben zu unseren Förderkriterien passt, lassen Sie sich bitte vor Antragstellung durch die Mitarbeiterin unserer Geschäftsstelle beraten. Telefon Geschäftsstelle: 040 – 72 57 02 – 80 oder per mail: info@stiftung-ship.de
Wir freuen uns auf Ihren Antrag!